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   BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01   

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https://dejure.org/2002,1034
BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01 (https://dejure.org/2002,1034)
BAG, Entscheidung vom 05.09.2002 - 9 AZR 244/01 (https://dejure.org/2002,1034)
BAG, Entscheidung vom 05. September 2002 - 9 AZR 244/01 (https://dejure.org/2002,1034)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umrechnung des Urlaubs eines Teilzeitbeschäftigten, der mit dem Arbeitgeber eine Jahresarbeitszeit vereinbart; "Gutschrift" von Arbeitsstunden; Erfassung von Urlaubsstunden in einem Arbeitszeitkonto; Unterschiedliche Behandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten; ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlussfristen

  • hensche.de

    Urlaub, Arbeitszeitkonto

  • Judicialis

    BUrlG § 1; ; BUrlG § ... 5; ; BUrlG § 13; ; BetrVG § 77; ; Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie in der ab 1. Januar 1997 geltenden Fassung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin-West § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeitkonto; Urlaub; Ausschlußfristen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urlaubsentgelt bei Teilzeitbeschäftigten mit Jahresarbeitszeit: Einbeziehung aller an den Urlaubstagen ausgefallenen und zu beanspruchenden Stunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 102, 321
  • MDR 2003, 816
  • NZA 2003, 726
  • NZA 2003, 727
  • DB 2003, 1521
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01
    Maßgeblich ist das Arbeitszeitkonto, das den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers - nur in anderer Form - ausdrückt (BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 57 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 5).

    Er ersetzt ihn lediglich, nachdem eine Freistellung wegen des Ablaufs des Ausgleichszeitraums nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - aaO).

    aa) Ob Ansprüche auf Berücksichtigung von Urlaubsstunden im Arbeitszeitkonto im Sinne eines Tarifvertrags überhaupt monatlich fällig werden und nicht erst dann, wenn das Arbeitszeitkonto geschlossen wird, ist bisher nicht entschieden (offen gelassen in BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - aaO).

  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99

    Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01
    Insoweit erhält die Vorschrift dem Arbeitnehmer für die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs den Anspruch auf Vergütung der infolge des Urlaubs ausfallenden Arbeitszeit aufrecht (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - BAGE 93, 376).

    Die Berücksichtigung der tatsächlich ausfallenden Arbeitsstunden ist dem Arbeitnehmer nach § 1 BUrlG garantiert (BAG 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - aaO; ErfK/Dörner 3. Aufl. § 13 BUrlG Rn. 50).

  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 317/95

    Urlaubsentgelt bei nachträglich gekürztem Urlaub

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01
    Es handelt sich insoweit um eine bereicherungsrechtliche Sondervorschrift, die nicht zu verallgemeinern ist (vgl. BAG 23. April 1996 - 9 AZR 317/95 - BAGE 83, 36).
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 314/97

    Neuberechnung der Dauer des Urlaubs bei Verringerung der Zahl der wöchentlichen

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01
    Unter Umständen muß daher die Urlaubsdauer mehrfach berechnet werden (BAG 28. April 1998 - 9 AZR 314/97 - BAGE 88, 315).
  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 539/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Unentgeltliche Nacharbeit; Kürzung des

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01
    Bei einem Saldo zugunsten des Arbeitnehmers kommen Ansprüche auf (bezahlte) Freistellung oder auf Entgelt in Betracht (vgl. BAG 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - BAGE 99, 112).
  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch; Teilzeitarbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01
    Es gilt die Formel: tatsächliche Arbeitstage/Woche x 24 : 6 = Urlaubsanspruch (vgl. BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 - BAGE 67, 217).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99

    Umrechnung des Urlaubsanspruchs

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01
    Beruht seine Dauer auf der Fünf-Tage-Woche und verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf mehr oder weniger als auf fünf Arbeitstage in der Woche, erhöht oder vermindert sich die Urlaubsdauer entsprechend (BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - BAGE 95, 117 mwN).
  • BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01
    Dabei geht das Bundesarbeitsgericht für die 6-Tage-Woche von 312 und für die 5-Tage-Woche von 260 möglichen Arbeitstagen im Jahr aus (BAG 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20).
  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 246/89

    Berücksichtigung der Verjährung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01
    Diese Tatsache ist offenkundig; schutzwürdige Belange des Klägers stehen ihrer Berücksichtigung nicht entgegen (vgl. BGH 10. Mai 1990 - IX ZR 246/89 - NJW 1990, 2754, zur Verjährung).
  • BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 46/88

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Ausgestaltung eines rollierenden

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01
    Urlaubstage und -stunden sind Teil der effektiven Jahresarbeitszeit (BAG 25. Juli 1989 - 1 ABR 46/88 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 38 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 38).
  • LAG Hamm, 16.01.2001 - 11 Sa 988/00

    Zulässigkeit der Anrechnung von fünf Arbeitsstunden pro Urlaubstag bei

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - unbezahlter Sonderurlaub

    Unter Umständen muss die Urlaubsdauer mehrfach berechnet werden (vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 102, 321 ) .

    aa) Ist die Arbeitszeit im gesamten Kalenderjahr gleichmäßig auf weniger oder mehr als sechs Wochentage verteilt, erfolgt die Umrechnung, indem die in § 3 Abs. 1 BUrlG genannten 24 Werktage durch die Zahl 6 geteilt und mit der Anzahl der für den Arbeitnehmer maßgeblichen Arbeitstage einer Woche multipliziert werden (allgA, vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 102, 321; ErfK/Gallner 19. Aufl. BUrlG § 3 Rn. 8; MHdB ArbR/Klose 4. Aufl. § 86 Rn. 34; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 611 Rn. 926; Schaub ArbR-HdB/Linck 17. Aufl. § 104 Rn. 48) .

    (1) Dabei geht das Bundesarbeitsgericht für die Sechstagewoche von 312 und für die Fünftagewoche von 260 möglichen Arbeitstagen im Jahr aus (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 102, 321) .

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 406/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - Sonderurlaub

    Unter Umständen muss daher die Urlaubsdauer mehrfach berechnet werden (vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 102, 321) .

    (a) Ist die Arbeitszeit im gesamten Kalenderjahr gleichmäßig auf weniger oder mehr als sechs Wochentage verteilt, erfolgt die Umrechnung, indem die in § 3 Abs. 1 BUrlG genannten 24 Werktage durch die Zahl 6 geteilt und mit der Anzahl der für den Arbeitnehmer maßgeblichen Arbeitstage einer Woche multipliziert werden (allgA, vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 102, 321; ErfK/Gallner 19. Aufl. BUrlG § 3 Rn. 8; MHdB ArbR/Klose 4. Aufl. § 86 Rn. 34; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 611 Rn. 926; Schaub ArbR-HdB/Linck 17. Aufl. § 104 Rn. 48) .

    (aa) Dabei geht das Bundesarbeitsgericht für die Sechstagewoche von 312 und für die Fünftagewoche von 260 möglichen Arbeitstagen im Jahr aus (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 102, 321) .

  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    Die Geltendmachung einer Zeitgutschrift oder der gleichwertigen Zahlung entsprechen einander (BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 3 c der Gründe, BAGE 100, 256; 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - zu B III 1 a der Gründe, BAGE 102, 321).
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